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Kostenloser E-Rechnungs-Generator

XRechnung (UBL 2.1) & ZUGFeRD-konform nach EN 16931

Erstellen Sie gesetzeskonforme elektronische Rechnungen in wenigen Minuten — kostenlos und ohne Registrierung. Dieses Tool wurde von Rhein Code entwickelt, einem deutschen Softwareunternehmen, das sich auf moderne Webanwendungen und digitale Lösungen spezialisiert hat. Exportieren Sie Ihre Rechnungen als XRechnung-XML für öffentliche Auftraggeber oder als PDF mit eingebettetem XML.

KostenlosXRechnung 3.0EN 16931Keine Registrierung

Rechnungsdetails

Pflicht bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (XRechnung)

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Hinweise

Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung

Alles Wichtige zur E-Rechnungspflicht, XRechnung, ZUGFeRD und EN 16931

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat gemäß der europäischen Norm EN 16931. Anders als eine einfache PDF-Rechnung enthält sie strukturierte XML-Daten, die automatisch verarbeitet werden können. Die beiden in Deutschland gebräuchlichen Formate sind XRechnung (reines XML im UBL 2.1 Format) und ZUGFeRD (hybrides PDF/A-3 mit eingebettetem XML).

Ist die E-Rechnung Pflicht in Deutschland?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 EUR E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen. Die Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG).

Wie erstelle ich eine E-Rechnung kostenlos?

Mit Rhein Invoice können Sie kostenlos und ohne Registrierung E-Rechnungen erstellen. Füllen Sie einfach das Online-Formular mit Ihren Rechnungsdaten aus und laden Sie die fertige Rechnung als XRechnung-XML oder PDF mit eingebettetem XML herunter. Es ist keine Software-Installation erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format (UBL 2.1), das vor allem für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G) verwendet wird und von der KoSIT spezifiziert wird. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: ein PDF/A-3 Dokument mit eingebetteter CII-XML-Datei, entwickelt vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD). Beide Formate sind EN 16931-konform. Für B2B-Rechnungen wird oft ZUGFeRD bevorzugt, da es sowohl maschinenlesbar als auch visuell darstellbar ist.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen befreit (§ 34a UStDV). Sie müssen jedoch seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Freiberufler?

Ja, Freiberufler gelten steuerrechtlich als Unternehmer nach § 2 UStG. Die E-Rechnungspflicht gilt daher auch für Freiberufler bei inländischen B2B-Umsätzen. Für B2C-Rechnungen (an Privatpersonen) gilt die Pflicht nicht.

Was ist eine Leitweg-ID und wofür brauche ich sie?

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennung zur Zuordnung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Sie wird im Feld BT-10 (Buyer Reference) der XRechnung eingetragen und ist Pflicht bei Rechnungen an Behörden und öffentliche Einrichtungen.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine einfache PDF-Rechnung ist ausdrücklich keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F.). Nur strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD (ab Profil BASIC) erfüllen die Anforderungen der EN 16931. Ein reines PDF wird ab den jeweiligen Stichtagen nicht mehr als gesetzeskonforme Rechnung im B2B-Bereich akzeptiert.

Welche Übergangsfristen gelten für die E-Rechnung?

Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bis Ende 2026 dürfen noch Papierrechnungen und sonstige Rechnungen (z.B. PDF) mit Zustimmung des Empfängers versendet werden. Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 EUR Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab 01.01.2028 gilt die Sendepflicht für alle Unternehmen.

Kann ich eine E-Rechnung ohne Software erstellen?

Ja. Browserbasierte Online-Generatoren wie Rhein Invoice ermöglichen die Erstellung von E-Rechnungen direkt im Webbrowser, ohne Installation oder Registrierung. Sie füllen ein Formular aus und erhalten sofort die fertige XRechnung-XML oder PDF-Datei zum Download.

Speichert Rhein Invoice meine Rechnungsdaten?

Nein. Rhein Invoice speichert keine Rechnungsdaten dauerhaft. Alle eingegebenen Daten werden unmittelbar nach dem Download automatisch und unwiderruflich vom Server gelöscht. Rhein Code hat danach keinen Zugriff auf die Rechnungsinhalte.

E-Rechnung erstellen — kostenlos und gesetzeskonform

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die E-Rechnungspflicht eingeführt. Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 bzw. 2028 wird auch das Versenden von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Rhein Invoice hilft Ihnen, diese Anforderungen einfach und kostenlos zu erfüllen.

Unser E-Rechnungs-Generator erstellt Rechnungen im XRechnung-Format (UBL 2.1 XML) sowie als PDF mit eingebettetem XML— vollständig konform mit der europäischen Norm EN 16931. Das Tool eignet sich für Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine bis mittlere Unternehmen (KMU), die schnell und unkompliziert gesetzeskonforme E-Rechnungen benötigen.

Ihre Vorteile:Keine Registrierung erforderlich, keine Software-Installation, keine versteckten Kosten. Ihre Rechnungsdaten werden nach dem Download sofort gelöscht — maximaler Datenschutz. Erstellen Sie Ihre erste E-Rechnung in wenigen Minuten.